Nicht habitual Resident

Non habitual Risident

Diese Regelung für nicht-gewohnheitsmäßige Residenten zielt darauf ab, Nicht-Residenten zu erreichen, die einen dauerhaften Wohnsitz in Portugal begründen, sowie temporäre Residenten und erlaubt nicht-gewohnheitsmäßigen Residenten, von einem speziellen Steuersatz auf einen Teil ihres Einkommens in Portugal sowie von Steuerbefreiungen für Einkommen ausländischer Herkunft zu profitieren.

Wie kann ich zu einem Non-habitual Resident werden?

  • Sie dürfen in den letzten 5 Jahren nicht (steuerlich) ansässig gewesen sein;
  • Sie müssen sich in Portugal beim örtlichen Finanzamt als Steueransässiger (Steuernummer) registrieren lassen und den Status eines nicht-gewohnheitsmäßigen Einwohners beantragen;
  • Um diesem Antrag stattzugeben, müssen Sie sich 183 Tage, aufeinanderfolgend oder interpoliert, in Portugal aufgehalten haben. Wenn diese Aufenthaltsdauer noch nicht im Staatsgebiet verstrichen ist, müssen Sie Ihre Aufenthaltsabsicht durch den Erwerb eines Hauses nachweisen.

 

Was sind die Vorteile?

  • Besteuerung, für einen Zeitraum von 10 Jahren, zu einem Pauschalsatz von 20% auf in Portugal verdientes Arbeitseinkommen;
  • Das Fehlen einer Doppelbesteuerung bei Renten und abhängiger und selbständiger Arbeit im Ausland.

 

Immobilien-Kauf

Da der Erwerb einer Immobilie in Portugal steuerpflichtig ist, ist eine Registrierung bei der Steuerverwaltung erforderlich, um die entsprechende Steueridentifikationsnummer zu erhalten, der steuerliche Wohnsitz ist der gewöhnliche Aufenthaltsort.

 

Um den Kauf Ihres Hauses zu tätigen, ist es notwendig, einige Dokumente vorzulegen, die das Eigentum identifizieren und die Legitimität des Eigentümers und des Käufers bestätigen:

  • Grundbuchauszug (oder Inhaltszertifikat)
  • Caderneta Predial
  • Nutzungslizenz
  • Energieausweis
  • Technisches Blatt (falls erforderlich)

 

Stempelsteuer/gebühr 

  • Auf den Wert des belastenden Erwerbs der Immobilie - 0,8%
  • Für Garantien ohne Laufzeit oder mit einer Laufzeit von fünf Jahren oder mehr, wie z.B. Hypotheken, beträgt der Satz - 0,6%
  • Auf Immobilien mit einem Erbwert von mehr als 1.000.000 Euro beträgt die Stempelsteuer 1% des angegebenen Wertes oder 7,5% bei Wohnsitz des Steuerinhabers in einer Steueroase

 

Erhaltene Einkommenssteuer

Wenn Sie Ihre Immobilie vermieten, unterliegen Sie einer Einkommenssteuer, die einen festen Prozentsatz auf das Jahreseinkommen von 28% (25%, wenn der Begünstigte eine juristische Person ist) hat. Unterhalts- und Instandhaltungskosten (zu denen auch die Kosten für Eigentumswohnungen gehören) können abgezogen werden.

 

Wie ist das notwendige Verfahren?

Im Hinblick auf die Notwendigkeit, den steuerlichen Wohnsitz im Herkunftsland aufzuheben, sollte die Gesetzgebung dieses Landes berücksichtigt werden. Daher sollte sich der Steuerzahler mit der Steuerverwaltung seines Herkunftslandes in Verbindung setzen, um die nach der Verlegung seines Wohnsitzes auf portugiesisches Territorium anzuwendenden Verfahren zu klären.