Was ist ein "Goldenes Visum"?
Das "Goldene Visum"-Programm ist eine schnelle Möglichkeit für ausländische Investoren, eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, und zwar durch Investitionstätigkeiten innerhalb des portugiesischen Gebiets, die es ihnen auch erlaubt, ohne Visum frei durch die Länder des Schengen-Raums zu reisen.
Wer kann ein "Goldenes Visum" beantragen?
Jeder, der nicht Bürger Portugals, der EU oder der EFTA (Europäisches Freihandelsabkommen) ist.
Was sind die Vorteile des "Goldenen Visums"?
- für die Einreise nach Portugal und für Reisen in Europa (Schengen-Raum) ist kein Visum erforderlich
- in Portugal leben und arbeiten und möglicherweise einen weiteren Wohnsitz in einem anderen Land unterhalten
- die Mindestaufenthaltszeiten sind extrem niedrig
- permanenter Wohnsitz nach 5 Jahren
- portugiesische Staatsbürgerschaft nach 6 Jahren
- Wohnsitz für Familienmitglieder
Was ist der Schengen-Raum?
- gibt Ihnen das Recht, sich in 26 EU-Ländern (ausser in Großbritannien und Irland) frei zu bewegen, ohne sich einer Passkontrolle unterziehen zu müssen
- ermöglicht den freien Personenverkehr innerhalb der beteiligten Länder, ohne dass an den Grenzen ein Reisepass vorgelegt werden muss
- Bürger mit Wohnsitz in den Unterzeichnerstaaten müssen ein legales Ausweisdokument besitzen, z.B. einen Personalausweis oder eine Bürgerkarte
- der maximale Aufenthalt im Schengen-Raum beträgt 90 Tage (jeder Zyklus wird um 180 Tage verlängert und von diesen 180 Tagen können Sie sich 90 Tage innerhalb des Schengen-Raums aufhalten, d.h. wenn Sie sich 90 Kalendertage in diesen Ländern aufhalten, müssen Sie sich 90 Tage außerhalb des Gebiets aufhalten, bis der Zyklus wieder aufgenommen wird)
- die zum Schengen-Raum gehörenden Länder:
Deutschland |
Österreich |
Belgien |
Dänemark |
Slowakei |
Slowenien |
Spanien |
Estland |
Finnland |
Frankreich |
Griechenland |
Ungarn |
Island |
Italien |
Lettland |
Liechtenstein |
Litauen |
Luxenburg |
Malta |
Norwegen |
Niederlande |
Polen |
Portugal |
Tschechische Republik |
Schweden |
Schweiz |
Welche Dokumente werden benötigt?
- Reisepass oder ein anderes gültiges Ausweisdokument
- Nachweis der Einreise und des legalen Aufenthalts im Staatsgebiet
- Krankenversicherungsnachweis
- Antrag auf Einsichtnahme in das portugiesische Strafregister durch das SEF
- Strafregisterauszug aus dem Herkunftsland oder dem Land, in dem er seit mehr als einem Jahr ansässig ist
- Nachweis der regulierten Beitragssituation durch Vorlage einer negativen Aufstellung der aktualisierten Schulden der Behörde sowie des Zolls und der Sozialversicherung
Was ist die Gültigkeit des "Goldenen Visums"?
- Die Aufenthaltsgenehmigung ist für 1 Jahr gültig und kann um 2 Jahre verlängert werden, vorausgesetzt, die Investition wird beibehalten und die folgenden Aufenthaltszeiten in Portugal werden eingehalten:
1. 7 aufeinanderfolgende oder interpolierte Tage im 1. Jahr
2. 14 aufeinanderfolgende oder interpolierte Tage in den folgenden 2 Jahren
Hinweis: Bewahren Sie die Investition für einen Zeitraum von fünf Jahren auf.
Was sind die Voraussetzungen, um es zu erhalten?
Erwerb von Immobilien:
- Mindestinvestition von 500.000 Euro
- Kauf einer oder mehren Immobilien
- Möglichkeit des Miteigentums
- alle Arten von Immobilien
- eigenutzen der Imobilen oder Vermietung
Transfer von Geldern:
- Mindestinvestition und 1.000.000 Euro
- aus dem Ausland an eine portugiesische Bank überwiesene Gelder
- völlige Freiheit, die Gelder zu investieren
- Möglichkeit der Verwendung der Mittel zur Anlage in Aktien von Unternehmen
Arbeitsplatzschaffung:
- Schaffung von mindestens 10 Arbeitsplätzen
- Investiotion ohne Mindestwert
- keine Gebiets-/Aktivitätsbeschränkungen
- Möglichkeit von Subventionen, Anreizen, Vergünstigungen
Kann man ein "Goldenes Visum" für die Familie erhalten?
ja es ist möglich, die Verwandten des Investors können ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis in Portugal beantragen und erhalten, und sie wird auf Familienangehörige, d.h. Kinder, Ehepartner und unterhaltsberechtigte Verwandte ausgedehnt
Wo kann man das Goldene Visum beantragen?
- Online unter: SEF
- den Antrag bei den portugiesischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen im Ausland einreichen
- Einreichung des Antrags an die Direktionen und regionalen Delegationen des Aussen- und Grenzdienstes